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Das Schweizerische Rote Kreuz ist zuständig für die Anerkennung und Qualitätssicherung von Bildungsgängen, die Anerkennung von in- und ausländischen Ausbildungsabschlüssen, die Registrierung von Diplomen/Ausweisen sowie das Führen eines passiven Registers und einer Statistik über die Berufe im Gesundheitswesen. BBT und GDK haben mit dem SRK Leistungsverträge für die unten aufgeführten
Aufgaben abgeschlossen.
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