Nützliche Informationen zu Erwerbsersatzordnung (EO)
Einsätze durch Angehörige des Rotkreuzdienstes zu Gunsten des Armeesanitätsdienstes werden besoldet und über die EO entschädigt.
Wie werden Dienstleistende entschädigt, welche weiteren Zulagen können allenfalls geltend gemacht werden, wie erfolgt die Auszahlung?
Diese Informationen und weitere Auskünfte finden Sie unter dem folgenden Link: